04. März 2024

Bis zu 1.800 Euro Sonderzahlung

Der Tarifabschluss für die Landesbediensteten wurde auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

Inflationsausgleichsprämie auch für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre

Mit dem Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz – BerlVSZG wird die Sonderzahlungsregelung des Tarifabschlusses für die Landesbediensteten  vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen und Beamten (bis zur Besoldungsgruppe 6) übertragen. Die steuerfrei gewährte Verbraucherpreise-Sonderzahlung wird auch Versorgungsempfängerinnen und -empfängern prozentual entsprechend ihrem individuellen Versorgungssatz gezahlt.

Beamtinnen und Beamte erhalten rückwirkend für den Monat Dezember 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro. Für Empfänger von Anwärterbezügen, Unterhaltsbeihilfen oder Unterhaltsgeld werden 1.000 Euro ausgezahlt. Bei Teilzeitkräften bemisst sich  die Sonderzahlung nach ihrem Teilzeitumfang, bei Pensionärinnen und Pensionären nach ihrem individuellen Versorgungssatz.

Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 erhalten Beamte monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro, Anwärter  werden 50 Euro ausbezahlt. Teilzeitkräfte und Pensionärinnen und Pensionäre erhalten wiederum einen anteiligen Betrag.