Inflationsausgleichsprämie auch für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionärinnen und Pensionäre
Mit dem Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz – BerlVSZG wird die Sonderzahlungsregelung des Tarifabschlusses für die Landesbediensteten vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen und Beamten (bis zur Besoldungsgruppe 6) übertragen. Die steuerfrei gewährte Verbraucherpreise-Sonderzahlung wird auch Versorgungsempfängerinnen und -empfängern prozentual entsprechend ihrem individuellen Versorgungssatz gezahlt.
Beamtinnen und Beamte erhalten rückwirkend für den Monat Dezember 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro. Für Empfänger von Anwärterbezügen, Unterhaltsbeihilfen oder Unterhaltsgeld werden 1.000 Euro ausgezahlt. Bei Teilzeitkräften bemisst sich die Sonderzahlung nach ihrem Teilzeitumfang, bei Pensionärinnen und Pensionären nach ihrem individuellen Versorgungssatz.
Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 erhalten Beamte monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro, Anwärter werden 50 Euro ausbezahlt. Teilzeitkräfte und Pensionärinnen und Pensionäre erhalten wiederum einen anteiligen Betrag.