Satzung des Bundesverbandes der Lehrkräfte für Berufsbildung, Landesverband Berlin e. V.

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§ 1 Name und Sitz

(1) Der Name des Vereins ist „Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung, Landesver-band Berlin e. V.“ (BvLB Berlin). Er wird im Folgenden als „Verband“ bezeichnet.
(2) Sitz des Verbandes ist Berlin.

§ 2 Zweck und Aufgaben

(1) Der Verband vertritt die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an Oberstufenzentren und beruflichen Schulen in Berlin.
(2) Der Verband stellt sich nachfolgende Aufgaben:
- Vertretung und Förderung der berufsbedingten politischen, rechtlichen, wirtschaftli-chen, wissenschaftlichen, pädagogischen und sozialen Belange des Berufsstandes und seiner Mitglieder,
- Weiterentwicklung des beruflichen Schulwesens,
- Förderung der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen,
- Unterstützung der Personalvertretungen,
- Bildungs- und berufspolitische Informationen seiner Mitglieder,
- Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Vereinen und Organisationen, die ver-wandte Ziele verfolgen, soweit dies dem Verbandszweck dient,
- Förderung der Interessen der dem Tarifbereich angehörenden Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Der Verband erkennt das geltende Tarif- und Schlich-tungsrecht als für sich verbindlich an.
(3) Der Verband bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundes-republik Deutschland. Er ist weltanschaulich und politisch neutral und arbeitet mit ge-werkschaftlicher Zielsetzung unter Ausschluss wirtschaftlichen Gewinnstrebens.
(4) Der Verband ist Mitglied im Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB) und im dbb beamtenbund und tarifunion berlin.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Verbandes kann jeder werden, der in Berlin im Bildungswesen tätig ist o-der sich hierauf vorbereitet oder tätig war. Hinterbliebene von in Berlin zuvor im Bil-dungswesen Tätigen im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes können innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall ihren Beitritt erklären.
(2) Der Beitritt zum Verband wird schriftlich erklärt. Die Aufnahme von Mitgliedern er-folgt durch Beschluss des Vorstandes. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Beginn des Beitrittsmonats. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag gemäß der durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung zu zahlen.
(3) Mitglieder, die sich in der Verbandsarbeit besondere Verdienste erworben haben, kön-nen auf Beschluss der Mitgliederversammlung des BvLB Berlin zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
(4) Bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Dienstverhältnis oder infolge Eintretens für Ziele des Verbandes, vermittelt der Verband den Mitgliedern rechtliche Beratung und Hilfe nach der Rechtsschutzverordnung des dbb beamtenbund und tarifunion berlin.

§ 4 Organe des BvLB Berlin

1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
Dem Vorstand gehören an:
- Der/die Vorsitzende
- bis zu vier gleichberechtigte Stellvertreter*innen
- der/die Schatzmeister*in
Der Vorstand kann durch Kooptierung um Mitglieder für besondere Aufgaben (z.B. Senioren, Frauen, Nachwuchs, Recht und Besoldung, Lehrkräftebildung, Bildungspolitik, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation) erweitert werden.
Kooptierte Mitglieder haben kein Stimmrecht im Vorstand.
Der Verband wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, die nicht kooptierte Vorstandsmitglieder sind, von denen eines der/die Vorsitzende sein muss, vertreten.

§ 5 Aufgaben der Organe des BvLB Berlin

Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung des BvLB Berlin ist das oberste Beschlussorgan des Ver-bandes. Sie beschließt die allgemeinen Richtlinien der Verbandsarbeit und entscheidet über satzungsgemäß vorgelegte Anträge. Das Stimmrecht kann nur persönlich auf der Mitgliederversammlung oder durch Briefwahl wahrgenommen werden; Stimmüber-tragung und/oder –Bündelung sind nicht zulässig.
(2) Die Mitgliederversammlung hat darüber hinaus folgende Aufgaben:
- Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts
- Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer*innen
- Entlastung des Vorstandes
- Wahlen gem. § 7
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
(3) Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen.
(4) Die Einberufung erfolgt in Textform durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende des BvLB Berlin oder zwei seiner Stellvertreter*innen. Die Tagesordnung wird vom Vorstand auf-gestellt. Vorschläge zur Tagesordnung können von allen Mitgliedern eingebracht wer-den.
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie spätestens zwei Wochen vor-her unter Angabe der Tagesordnung einberufen wird. Über diese Tagesordnung muss mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder entschieden werden.

Vorstand

(1) Der Vorstand erledigt die laufenden Arbeiten des Verbandes entsprechend den Be-schlüssen der Mitgliederversammlung. Er leitet den Verband und führt dessen Ge-schäfte.
(2) Aufgaben des Vorstands
Der / die Vorsitzende und ihre / seine Vorstandsmitglieder
- präsentieren den Verband nach außen,
- legen die Grundsätze der Verbandsführung fest,
- nehmen entsprechend ihrer Kompetenz Termine wahr bzw. sprechen rechtzeitig die Vertretungsregelungen ab,
- können einzelne Mitglieder mit Sonderaufgaben betrauen und Experten vorschla-gen,
- erledigen den Schriftverkehr,
- verwalten das Schriftgut,
- führen die Mitgliederkartei,
- gestalten die Öffentlichkeitsarbeit,
- berufen die Mitgliederversammlung ein,
- treffen Entscheidungen über Mittel und Wege zur Verwirklichung der von der Mit-gliederversammlung gefassten Beschlüsse und deren Durchführung,
- informieren die Mitglieder über die Arbeit des Vorstands im Mitteilungsblatt, auf der Homepage oder in der Mitgliederversammlung,
- richten bei Bedarf Arbeitsgruppen ein und die koordinieren ihre Arbeit,
- Der/Die Schatzmeister*in erledigt den gesamten Zahlungsverkehr und die Geldan-gelegenheiten des Verbandes. Er/Sie verwaltet das Verbandsvermögen, erstellt den Kassenbericht (Jahresbericht) und den Haushaltsplan und überwacht die Zah-lungseingänge und Zahlungsausgänge.
(3) Die genaue Aufgabenverteilung (außer den Aufgaben des / der Schatzmeister*in) legt der Vorstand in einem Geschäftsverteilungsplan fest.
(4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 stimmberechtigte Vorstandsmit-glieder anwesend sind.
(5) Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die / der Vorsitzende.
(6) Über alle Sitzungen der Organe werden Protokolle angefertigt, aus denen die Ergeb-nisse und Beschlüsse ersichtlich sein müssen. Die Niederschriften sind vom / von der Versammlungsleiter*in und Protokollführer*in zu unterzeichnen und der Geschäfts-stelle des Verbandes zuzusenden.
(7) Die dem Vorstand aus der Verbandsarbeit entstehenden Aufwendungen werden ersetzt.

§ 6 Arbeitsgruppen und Ausschüsse

(1) Die Mitgliederversammlung des BvLB Berlin kann zusätzliche Arbeitsgruppen und Aus-schüsse auf Zeit einsetzen.
(2) Die Arbeitsgruppen und Ausschüsse bearbeiten das in ihrem Namen bezeichnete Auf-gabengebiet. Das Ergebnis ihrer Arbeit legen sie dem Vorstand vor.
(3) Zur Mitarbeit in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen sind alle Mitglieder des BVLB Berlin berechtigt. Mitglieder, die in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen mitarbeiten wollen, machen dem Vorstand eine schriftliche Mitteilung und werden zu den betref-fenden Sitzungen geladen.
(4) Die Arbeitsgruppen und Ausschüsse regeln ihre Geschäftsverteilung selbst.
(5) Unbesetzte Ausschussämter und Arbeitsgruppen können vom Vorstand vorläufig besetzt werden.

§ 7 Wahlen

(1) Die Mitgliederversammlung wählt für vier Jahre den Vorstand.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt auf Vorschlag des Vorstandes die Ehrenmitglieder.
(3) Die Mitgliederversammlung wählt für vier Jahre Rechnungsprüfer*innen, die nicht dem Vorstand angehören.
(4) Die Amtszeit eines von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitgliedes endet mit der Wahl einer/s Nachfolger(s)*in. Eine Wiederwahl ist möglich.
(5) Scheidet ein von der Mitgliederversammlung in eine Funktion gewähltes Mitglied während der Amtsperiode aus, so besetzt der Vorstand vorläufig bis zur Wahl eines/ei-ner Nachfolger(s)*in durch die nächste Mitgliederversammlung das Amt der/des Aus-geschiedenen.

§ 8 Abstimmungen

(1) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen gefasst.
(2) Die Satzung des Verbandes kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung und der durch Briefwahl abgege-benen Stimmen geändert werden.
(3) Die von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder des Vorstands können, auch vor Ablauf ihrer Amtsperiode, einzeln, mit einer Mehrheit der anwesenden Mit-glieder von der Mitgliederversammlung abgewählt werden. In diesem Fall wird in der-selben Sitzung der Mitgliederversammlung ein/e Nachfolger*in gewählt.
(4) Beschlüsse zu § 8 Abs. 2 und 3 können nur gefasst werden, wenn die Behandlung der betreffenden Punkte in der mit der Einladung versandten Tagesordnung enthalten ist.

§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Der Austritt aus dem Verband erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.
(2) Mitglieder, die nach §3, Abs. 4 Unterstützung in Form der Rechtsvertretung erhalten haben, können ihre Mitgliedschaft frühestens sechs Monate nach Beendigung der Un-terstützung kündigen.
(3) Wer trotz schriftlicher Abmahnung durch den Vorstand schuldhaft seine Verpflichtung aus dieser Satzung in grober Weise verletzt oder in sonstiger Weise den Verbandsinte-ressen grob zuwiderhandelt, kann ausgeschlossen werden. Die Ausschlussentschei-dung trifft der Vorstand. Die Ausschlussentscheidung ist schriftlich zu begründen.
(4) Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Ansprüche an den Verband.

§ 10 Auflösung

(1) Die Auflösung des Verbandes bedarf einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung des BvLB Berlin. Die Möglichkeit der Briefwahl besteht hier nicht. Für den Fall einer Auflösung des Verbandes ist eine außerordentliche Mitglie-derversammlung des Verbandes einzuberufen. Aus der Tagesordnung muss die Auflö-sungsabsicht hervorgehen.
(2) Im Falle einer Auflösung wird für das Vermögen des Verbandes mit einfacher Mehr-heit der Mitgliederversammlung ein Liquidator bestimmt. Der Erlös aus dem Vermö-gen des Verbandes wird auf die derzeitigenderzeitigen Mitglieder aufgeteilt, für die bis zum Auflö-sungsbeschluss der Beitrag entrichtet worden ist.

§ 11 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 12 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Diese Satzung wurde am 21.06.2021 von der Mitgliederversammlung des BVLB Berlin beschlossen.
Sie tritt mit Verabschiedung in Kraft.

Mit der Verabschiedung dieser Satzung ist der Vorstand gleichzeitig ermächtigt, gegebenenfalls Beanstandungen des Registergerichts gegenüber einzelnen Bestimmungen der Satzung durch Änderungen derselben zu beheben.