24. März 2025

Entlastung für Teilzeitlehrkräfte

Umsetzung des Frauenförderplans mit Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte

Der BvLB Berlin begrüßt die Verbesserungen für in Teilzeit beschäftigte Lehrkräfte und fordert weiterhin eine grundsätzliche Reduzierung der Arbeitsbelastung für alle.

Der BvLB Berlin begrüßt ausdrücklich die endlich erfolgte Umsetzung des Frauenförderplans 2023-2029 und die Verbesserungen für in Teilzeit beschäftigte Lehrkräfte. Erstmals sind dort konkrete Grundsatzbeschlüsse aufgelistet, die die Gesamtkonferenz beschließen kann, damit Lehrkräfte in Teilzeit nicht über Gebühr belastet werden. Insbesondere begrüßt der Verband, dass dort Aufgaben, die bisher als unteilbar angesehen wurden (siehe Rundschreiben der Senatsbildungsverwaltung vom 26.06.2024), nun als teilbar betrachtet werden:

  • die anteilige Teilnahme an Konferenzen (insbesondere Fachkonferenzen) oder ein entsprechender Teilzeitausgleich;
  • die anteilige Teilnahme an den Präsenztagen;
  • die anteilige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, wenn verpflichtender Zeitumfang gem. § 2 (3) FBLVO überschritten ist;
  • usw.

Kolleginnen und Kollegen sollten jetzt bei ihrer Schulleitung darauf dringen, dass noch vor den Sommerferien auf einer Gesamtkonferenz solche Grundsatzbeschlüsse verabschiedet werden, damit Teilzeit beschäftigte Lehrkräfte an den Präsenztagen vom 03.09.-05.09.2025 eine anteilige Freistellung erhalten.

Der BvLB Berlin ist allerdings der Meinung, dass diese Entlastung für Teilzeitlehrkräfte nur ein erster Schritt sein kann, damit die Arbeitszeit aller Lehrkräfte, die schon längst ein erträgliches Maß überschritten hat, endlich deutlich reduziert werden kann.

Wir werden uns auf jeden Fall weiter für dieses Ziel einsetzen!