28. Februar 2025

Später in den Ruhestand

Erhöhung der Regelaltersgrenze für den Ruhestand ohne Angleichung der Besoldung!

BvlB Berlin bedauert die Erhöhung der Regelaltersgrenze vor Angleichung der Landesbesoldung an die Einkommen der Bundesbeamten

Mit Bedauern nimmt der Verband die Erhöhung der Regelaltersgrenze für die Berliner Landesbeamtinnen und –beamten zur Kenntnis. Unserer Meinung nach wäre es richtig gewesen, wenn vorher die versprochene Angleichung an die Besoldung der Bundesbeamten stattgefunden hätte. Wir erwarten nun, dass diese Angleichung mit erhöhtem Tempo umgesetzt wird und werden die diesbezüglichen Schritte weiterhin kritisch begleiten.

Im Einzelnen sieht die Erhöhung der Regelaltersgrenze wie folgt aus:

Geburtsjahrgang                neue Regelaltersgrenze

1961                                 65 Jahre und drei Monate

1962                                 65 Jahre und sechs Monate

1963                                 65 Jahre und neun Monate

1964                                 66 Jahre

1965                                 66 Jahre und drei Monate

1966                                 66 Jahre und sechs Monate

1967                                 66 Jahre und neun Monate

1968 und später                 67 Jahre

Für Lehrkräfte gilt: Der Ruhestand beginnt mit Ablauf des Schulhalbjahres, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.