Später in den Ruhestand
Erhöhung der Regelaltersgrenze für den Ruhestand ohne Angleichung der Besoldung!
BvlB Berlin bedauert die Erhöhung der Regelaltersgrenze vor Angleichung der Landesbesoldung an die Einkommen der Bundesbeamten
Mit Bedauern nimmt der Verband die Erhöhung der Regelaltersgrenze für die Berliner Landesbeamtinnen und –beamten zur Kenntnis. Unserer Meinung nach wäre es richtig gewesen, wenn vorher die versprochene Angleichung an die Besoldung der Bundesbeamten stattgefunden hätte. Wir erwarten nun, dass diese Angleichung mit erhöhtem Tempo umgesetzt wird und werden die diesbezüglichen Schritte weiterhin kritisch begleiten.
Im Einzelnen sieht die Erhöhung der Regelaltersgrenze wie folgt aus:
Geburtsjahrgang neue Regelaltersgrenze
1961 65 Jahre und drei Monate
1962 65 Jahre und sechs Monate
1963 65 Jahre und neun Monate
1964 66 Jahre
1965 66 Jahre und drei Monate
1966 66 Jahre und sechs Monate
1967 66 Jahre und neun Monate
1968 und später 67 Jahre
Für Lehrkräfte gilt: Der Ruhestand beginnt mit Ablauf des Schulhalbjahres, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.