15. September 2025

Einführung der Arbeitszeiterfassung

Das "Ob" ist geklärt. Es geht nur noch um das "Wie".

BvLB erwartet und verlangt unverzügliche Einführung der Arbeitszeiterfassung durch die Senatsbildungsverwaltung nach Schreiben des Bundesarbeitsministeriums an Staatssekretär a. D. Mark Rackles

Das  Bundesarbeitsministerium hat in einem Schreiben an den früheren Berliner Bildungsstaatssekretär Mark Rackles klargestellt, dass eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeit der Lehrkräfte besteht. Wörtlich heißt es in dem Brief des Ministeriums an den Staatssekretär a. D:

„Das „Ob“ der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ist also bereits geklärt.“ Es gehe nur noch um das „Wie“.

Das Bundesarbeitsministerium machte klar, dass die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit der Lehrkräfte bereits durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 besteht. Dieses Urteil wird durch die Senatsbildungsverwaltung seit nun ziemlich genau drei Jahren ignoriert – ein für uns unverständlicher und Empörung auslösender Vorgang.

Dies ist umso befremdlicher, da inzwischen eine Arbeitszeitstudie der Georg-August-Universität Göttingen veröffentlich wurde, wonach die gestattete Jahresarbeitszeit der Berliner Lehrkräfte im Durchschnitt um 6,5 % überschritten wird.

Wir fordern und erwarten daher, dass die Senatorin Ihrer Verantwortung und Fürsorgepflicht uns gegenüber unverzüglich nachkommt und spätestens zum kommenden Schuljahr (2026/2027) mit der Erfassung der Lehrkräftearbeitszeit beginnt. Dies sollte zumindest erst einmal als Pilotprojekt geschehen, wie es bereits für Bremen ab dem kommenden Schuljahr geplant ist. Nach einer Evaluierungsphase könnte es dann zu einer flächendeckenden Arbeitszeiterfassung ab 01.02.2028 kommen.  Es ist u. E. nicht länger hinnehmbar, dass höchstrichterliche Urteile weiter ignoriert werden. Dies führt zu Politikverdrossenheit und beschädigt den Rechtsstaat!

Der BvLB Berlin ist bereit, in einen konstruktiven Dialog mit der Senatorin zu treten, um diese Arbeitszeiterfassung umzusetzen. Zeitgleich sollte es unserer Meinung nach Maßnahmen geben, mit der die unerträglich hohe Arbeitszeit und Arbeitsdichte der Lehrkräfte gemildert wird.

Frau Senatorin, sprechen Sie mit uns und kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht Ihren Lehrkräften gegenüber nach. Wir freuen uns auf konstruktive Gespräche!