14. April 2025

Hauptstadtzulage

BvLB Berlin fordert Ausweitung der Hauptstadtzulage auf alle Lehrkräfte

Die Hauptstadtzulage in Höhe von 150 € monatlich muss auf alle Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen ausdehnt werden.

Der BvLB Berlin fordert die Ausweitung der Hauptstadtzulage (in Höhe von 150 € monatlich) auf alle Lehrkräfte des Landes. Durch die Beschränkung auf die Beamten und Arbeitnehmer bis einschließlich Besoldungsgruppe A 13 (mit Stellenzulage) bzw. E 13 sehen wir bei den Beamten das sogenannte „Abstandsgebot“ verletzt. Dieses Abstandsgebot stellt nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar und ist somit durch Art. 33 Abs. 5 GG gesichert. Danach müssen die Bezüge von Beamtinnen und Beamten so ausgestaltet werden, dass ein ausreichender Abstand zwischen den Besoldungsgruppen gewährleistet ist. Eine Nivellierung kann dieses Abstandsgebot verletzen und damit verfassungswidrig sein. Eine dauerhafte Einebnung ist ohne eine Neueinschätzung und Neustrukturierung des Besoldungsgefüges auf jeden Fall nicht statthaft.

Wir verlangen daher, dass der Berliner Senat umgehend die Hauptstadtzulage auf die übrigen Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen ausdehnt.