30. November 2025

Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Berliner Besoldung 2008 bis 2020 verfassungswidrig!

BvLB Berlin begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020

Der BvLB Berlin begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Berliner Besoldung von 2008 bis 2020 verfassungswidrig gewesen ist. Das BVerfG hatte seine Entscheidung am 19.11.2025 veröffentlicht. Der BvLB Berlin verlangt nun eine unverzügliche Umsetzung der Entscheidung. Insbesondere erwarten wir, dass nicht nur die Beamten und Versorgungsempfänger, die einen Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt hatten, Nachzahlungen für die betreffenden Jahre bekommen. Wir fordern vielmehr, dass alle betroffenen Beamten und Versorgungsempfänger für die Unteralimentation kompensiert werden. Der Verband begrüßt zwar die Ankündigung des Finanzsenators, dass ein sog. „Reparaturgesetz“ verabschiedet werden soll, nimmt aber mit Befremden zur Kenntnis, dass die Senatsverwaltung für Finanzen davon spricht, dass die Entscheidung „respektiert werde“. Dies sollte in einem Rechtsstaat so selbstverständlich sein, dass sich eine solche Formulierung verbietet. Wir werden die nächsten Schritte der Senatsverwaltung genau verfolgen und kritisch begleiten.