GEW scheitert vor europäischem Gericht
Beamte bleiben Beamte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt das Streikverbot für beamtete Lehrkräfte - BvLB Berlin fühlt sich eindrucksvoll bestätigt.
Das in Deutschland für verbeamtete Lehrkräfte bestehende Streikverbot ist rechtmäßig. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit seinem Urteil vom 14.12.2023 entschieden und damit die Rechtsauffassung des BvLB Berlin eindrucksvoll bestätigt. Ein im Ergebnis gleichlautendes Urteil hatte bereits das Bundesverfassungsgericht 2018 gefällt. Die GEW hatte jahrelang die Klage von Lehrkräften unterstützt, um dieses Streikverbot zu Fall zu bringen – auch auf die Gefahr hin, dass dann bestimmte Schutzrechte für Beamtinnen und Beamten hätten fallen können (z. B. die unbegrenzte Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall), obwohl bereits das Bundesverwaltungsgericht 2014 geurteilt hatte, dass ein solches Streikrecht nur mit einem verminderten sozialen Schutz für Beamte einhergehen könne.
Der BvLB Berlin begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des EGMR, die rechtlich nicht mehr anfechtbar ist. Wir haben nie verstanden, dass die GEW ganz offensichtlich bereit war, dass Berufsbeamtentum auf dem Altar ihrer Ideologie zu opfern. Wer als Lehrkraft streiken möchte, darf sich vorher nicht verbeamten lassen. Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass ein „Rosinenpicken“ (also die Inanspruchnahme der Vorteile des Beamtentums und des Arbeitnehmerstatus) nicht zulässig sei. Dem ist nichts hinzuzufügen…