22. April 2024

Schulgesetzänderung

11. Pflichtschuljahr für Jugendliche ohne Berufsausbildung wird eingeführt!

OSZ werden Ankerschulen für Jugendliche ohne hinreichende Orientierung.

Im Anschluss an die zehnjährige allgemeine Schulpflicht wird das elfte Pflichtschuljahr in der Sekundarstufe II eingeführt. Es soll Jugendlichen ohne reguläre Berufsausbildung nach Abschluss der Schule eine schulische Förderung bieten und den Übergang zu konkreten berufliche Perspektiven begleiten.

Die Senatsbildungsverwaltung geht davon aus, dass etwa zehn Prozent ( ca. 3.000) der Schülerinnen und Schüler nach dem Ende von zehn Schulbesuchsjahren nicht hinreichend orientiert sind, um in eine Ausbildung oder einen studienbefähigenden Bildungsgang überzugehen. Zudem liegt die Abbruchquote in der Ausbildung derzeit bei ca. 30 Prozent.

Die Einführung beginnt im Schuljahr 2024/25 mit Beratungsangeboten in der 10. Klasse und der Etablierung der Oberstufenzentren als sog. Ankerschulen, die eng mit nahegelegenen Integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zusammenarbeiten sollen.

Hierbei sind noch viele Rahmenbedingungen ungeklärt, u. a. die Koordination und Organisation, die Bereitstellung der dafür notwendigen Personalaustattung sowie der notwendigen Praktikumsplätze und die Einbindung z. B. der Jugendberufsagenturen. Damit das 11. Pflichtschuljahr Sinn macht, dürfen die Jugendlichen nicht nur verwaltet werden. Diese Gefahr besteht aber, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen.